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Jede bestehende juristische Person, darunter auch Gesellschaft, muss einen bestimmten und registrierten Sitz haben - auch wenn sie ausschließlich im elektronischen Handelbereich tätig ist (E-Commerce). Diese Pflicht zur Bekanntgabe des Sitzes wird zweckmäßig gerechtfertigt, da auf diese Weise die Bestimmung des örtlich zuständigen Registergerichts, sowie des Ortes der Gesellschaftsversammlung und des Ortes der Leistungserbringung für Kontrahenten möglich ist. Mit anderen Worten entspricht der Sitz der Gesellschaft dem Wohnort einer natürlichen Person.

Ansprüche aus dem Bauvertrag

Hat die ausgeführte Bauinvestition Baumängeln und haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Auftragnehmer- stellen sich die Fragen welche Handlungen der Investor vornehmen kann, wenn der Schadenersatzanspruch wegen Baumängeln einen hohen Betrag betrifft und gleichzeitig der Investor Zweifeln an Zahlung durch den Auftragnehmer hat:

  • Der Investor könnte neben den Auftragnehmer der Anspruch gegenüber den Bauleiter geltend machen, wenn Bauvorschriften verletzt wurden
  • Liegen Voraussetzungen für das Klagen eines Bauleiters vor, dann kann der Investor der Schaden im Rahmen der zivilrechtlichen Haftpflichtversicherung beim Versicherer des Bauleiters gleichzeitig anmelden und auch gegen Bauleiterversicherer Klage stellen
  • Gesondert kann im Rahmen des Gerichtsverfahrens einen Antrag auf Sicherung der Forderung des Investors auf dem Vermögen der Auftragnehmers gestellt werden, wenn begründet wird, dass mangels der Sicherung die Vollstreckung der in der Sache getroffenen Gerichtsentscheidung unmöglich gemacht oder ernsthaft erschwert wird, oder die Erreichung des Ziels des Verfahrens auf eine andere Art und Weise unmöglich gemacht oder ernsthaft erschwert wird (es ist in der Regel den Fall, wenn die Gegenpartei Handlungen vorgenommen hat, um sein einziges Vermögen zu verkaufen z.B. ein Verkaufsangebot im Internet reicht aus)

Unsere Anwaltskanzlei bietet professionelle und umfassende Unterstützung, gestützt auf langjährige Erfahrung bei der Geldendmachung von Ansprüchen wegen Baumängeln. 

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Sie sind kein polnischer Staatsbürger und träumen davon, eine Immobilie am polnischen Meer oder in den Bergen zu erwerben? Oder Sie suchen eine Immobilie in Polen, um dort geschäftlich tätig zu werden? Der Erwerb einer Immobilie muss kein langwieriger Prozess sein. Unsere Anwaltskanzlei kümmert sich um die formalen Voraussetzungen und Bedingungen sowie um alle Fristen und wichtigen Details, die mit dem Erwerb einer bestimmten Immobilie verbunden sind.

Für einen Ausländer im Sinne des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer sind besondere Regelungen vorgesehen. Der Erwerb durch einen Ausländer ist möglich, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Je nach Staatsangehörigkeit und Art der Immobilie benötigt ein Ausländer eine Genehmigung für den Immobilienerwerb oder nicht. Die Angelegenheit kann bei einem Besuch im poln. Stadtamt oder schriftliche geklärt werden, und unsere Anwaltskanzlei wird Ihnen dabei gerne unterstützen.

Bei der Anfertigung von Verträgen für deutsche Gesellschaften, poln. Tochtergesellschaften, die ihre Tätigkeit auf dem polnischen Markt aufnehmen, werde ich in der Regel gebeten, die im Ausland geschlossenen Verträge vollständig an das polnische Recht anzupassen.

Die Veränderungen im Bereich des Abschlusses und Kündigung von Arbeitsverträgen in Polen, die am 26. April 2023 in Kraft treten:

 

  1. Die bisherige Informationspflicht des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer nach Abschluss des Arbeitsvertrags wird erweitert und umfasst zusätzlich insbesondere Informationen über:
  • Arbeitspausen, die dem Arbeitnehmer zustehen,
  • tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die dem Arbeitnehmer zustehen,
  • Regeln bezüglich Überstunden und deren Ausgleich,
  • bei Schichtarbeit - die Regeln für den Schichtwechsel,
  • bei mehreren Arbeitsstätten - die Regeln für den Wechsel zwischen den Arbeitsstätten,
  • andere als die im Arbeitsvertrag vereinbarten Vergütungsbestandteile und Geld- oder Sachleistungen,
  • die Länge des bezahlten Urlaubs, auf den der Arbeitnehmer Anspruch hat, insbesondere Erholungsurlaub oder Angabe der Regeln für seine Bestimmung und Gewährung,
  • neben der Kündigungsfrist, die Kündigungsregeln, die formelle Erfordernisse, die Berufungsfrist zum Arbeitsgerichts und, wenn die Dauer der Kündigungsfristen zum Zeitpunkt dieser Mitteilung nicht bestimmt werden kann - Art und Weise der Bestimmung solcher Kündigungsfristen,
  • über die Grundsätze der Schulungspolitik und das Recht auf Zugang zur Schulung, sofern der Arbeitgeber diese bereitstellt.

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