In der letzten Woche hat das Grund- und Hypothekenregistergericht in Nowa Sol einen neuen
Immobilieneigentümer registriert – einen polnischen Staatsbürger, der eine in Polen gelegene
Immobilie im Rahmen des deutschen Insolvenzverfahren von einem deutschen Insolvenzverwalter
erworben hat. Damit bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung unserer Kanzlei.
Aufgrund der Unterschiede im polnischen und deutschen Insolvenzrecht war der Verkauf der
Immobilien nicht der einfachste. Nicht nur ein polnischer Notar weigerte sich, eine notarielle
Urkunde zu erstellen, und forderte die Vorlage der nach polnischem Recht für den Verkauf von
Immobilien erforderlichen Unterlagen. Trotz der Tatsache, dass das Insolvenzverfahren in
Deutschland stattfand und die deutschen Vorschriften darauf Anwendung fanden, knüpften die
polnischen Notare die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kauf von Immobilien an den Ort ihrer
Belegenheit, dh. sie stellten die nach polnischem Recht erforderlichen Bedingungen, einschließlich
des polnischen Insolvenzrecht und forderten die Zustimmung eines deutschen Richters für den
Verkauf. Das deutsche Recht sieht eine solche Zustimmung jedoch nicht vor, und der deutsche
Insolvenzverwalter hat diesbezüglich einen gewissen Ermessensspielraum. Zum Glück haben wir
einen Notar gefunden, den unsere europarechtlich gestützte Rechtsauffassung überzeugt hat und
der nach entsprechender Bestätigung durch das European Notarial Network eine notarielle Urkunde
erstellte, ohne dass eine Zustimmung zum Verkauf einer deutschen Behörde vorgelegt werden
musste.
Ich lade Sie ein, den folgenden Artikel zu lesen, in dem auf der Grundlage der europäischen
Vorschriften die gesetzlichen Bestimmungen zum effektiven Verkauf von in Polen gelegenen
Immobilien im Rahmen des deutschen Insolvenzverfahrens erläutert werden.