Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Gläubiger aus Deutschland und aus Polen bei der Forderungseinziehung auf dem ganzen Gebiet Polens. Wir vertreten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Handelsgesellschaften, Gesellschaftern, Unternehmen und Privatpersonen. In diesem Bereich bieten wir Folgendes an:
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Erstellung von Zahlungsaufforderungen
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Verhandeln über die Rückzahlung von Schulden
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Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen
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Vertretung im Vollstreckungsverfahren auf der Grundlage von deutschen und polnischen Urteilen in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher
Unsere Kanzlei besitzt Erfahrung im Bereich der Forderungseinziehungen in Polen und der Vollstreckung von Urteilen deutscher Gerichten. Das resultiert in schneller und effektiver Durchsetzung der Vollstreckung.