Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet professionelle Rechtsberatung für deutsche und polnische Unternehmen und Handelsgesellschaften im Bereich des poln. Handels- und Wirtschaftsrechts an.
Im Rahmen des Handels- und Wirtschaftsrechts unterstützen wir Sie in folgendem Umfang:
- Firmengründung
- Errichtung von Niederlassungen von ausländischen Gesellschaften
- Anmeldung und Eintragung von neugegründeten Gesellschaften, Niederlassungen von ausländischen Gesellschaften im poln. Handelsregister (Registergericht), Vertretung vor dem poln. Registergericht
- Fusion, Spaltung, Umwandlung und Liquidation von Gesellschaften
- Erstellung und Analyse von Verträgen aus dem Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts
- Erstellung von Rechtsgutachten aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts
- Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen, Beschlüssen der Gesellschaftsorgane (Geschäftsführungs-, Vorstands-, Gesellschafter-, Aktionärshauptversammlungs-, Aufsichtsratsbeschlüsse)
- Verhandlungen mit den Geschäftspartnern, außergerichtliche und gerichtliche Vergleichsabschlüsse im Namen des Mandanten
- Insolvenzverfahren
- Vertretung von Unternehmen und Handelsgesellschaften vor Gerichten und Behörden
- Betreuung und laufende juristische Beratung von Wirtschaftsunternehmen