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Im Bauvertrag bestimmt man in der Regel Vertragsstrafen sowohl im Falle der Verzögerung der Fertigstellung der Bauarbeiten durch den Auftragnehmer als auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag aus Gründen, die Gegenpartei zu vertreten hat. Fraglich ist, ob man im Falle des Rücktritts vom Bauvertrag beide Vertragsstrafen oder nur eine fordern kann.
Seit heute – dem 1. Oktober 2018 können die Fahrer mit den in Polen zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung fahren.
Bisher war jeder Fahrer, der mit einem in Polen zugelassenen polnischen Fahrzeug gefahren ist, verpflichtet folgende Unterlagen bei sich zu haben und auf Verlangen eines berechtigten Amtsträgers auszuhändigen:
Bei der Gesellschaftsgründung stellt sich die Frage, welche Rechtsform ausgewählt werden soll. Nach polnischem Recht gibt es die Möglichkeit, die aus dem deutschen Recht bekannten Handelsgesellschaften zu gründen, insbesondere Kapitalgesellschaften: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH (poln. spółka z ograniczoną odpowiedzialnością - poln. sp. z o. o.), die Aktiengesellschaft AG (poln. spółka akcyjna - poln. S.A.) oder Personengesellschaften: die offene Handelsgesellschaft OHG (poln. spółka jawna - poln. sp.j.), die Partnerschaftsgesellschaft (poln. spółka partnerska - poln. sp.p.), die Kommanditgesellschaft KG (poln. spółka komandytowa - poln. sp.k.), die Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA (poln. spółka komandytowo - poln S.K.A.).

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