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Seit dem 1 Januar 2021 r. trat eine wesentliche Novellierung im poln. Zivilrecht in Kraft. Diese Änderung ermöglicht in manchen Situationen die gleiche Behandlung von Unternehmern und Verbrauchern in Polen. Im Zusammenhang damit bekommen Unternehmer eine Reihe von Privilegen.

 

Wen betrifft die obige Änderung?

 

Es betrifft eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt und einen mit ihrem Gewerbe direkt verbundenen Vertrag abschließt, wenn sich aus dem Vertragsinhalt ergibt, dass der Vertrag keinen betrieblichen Charakter für sie hat. Der Gesetzgeber präzisiert nicht, wie man beurteilen soll, ob der durch die ein Gewerbe betreibende natürliche Person abgeschlossene Vertrag einen betrieblichen Charakter für sie hat. Der Gesetzgeber weist lediglich darauf hin, dass insbesondere die im poln. Unternehmensregister (poln. CEIDG) als Gewerbegegenstand angemeldete Tätigkeit für die Beurteilung maßgeblich sein wird.

Somit wird meistens der im poln. Register CEIDG entsprechend zum poln. Gewerbeverzeichnis PKD angemeldete Gewerbegegenstand über die Anwendung der für den Verbraucher vorgeschriebenen Vorschriften auf den Unternehmer entschieden.

 

Die Gesetzänderung wird vornehmlich eine Rolle für die KfZ-Händlerbranche spielen. In einem Kaufvertrag über ein Auto oder in einem langfristigen Mietvertrag über ein KfZ soll der Käufer-Einzelunternehmer, für welchem den Kaufvertrag keinen betrieblichen Charakter hat, als Verbraucher behandelt werden.

 

Praktische Konsequenzen der eingeführten Gesetzänderung

 

Wenn die ein Gewerbe betreibende natürliche Person die obige Kriterien erfüllt, finden für sie die Vorschriften des Art. 3851 – 3853 des poln. Zivilgesetzbuches Anwendung.

Dies bedeutet Folgendes:

- die Bestimmungen, die mit ihr nicht individuell vereinbart worden sind, sind für sie nicht verbindlich, wenn sie ihre Rechte und Pflichten in einer der guten Sitten widersprechenden Weise gestalten und ihre Interessen grob verletzen (unzulässige Vertragsbestimmungen). Ist eine Vertragsbestimmung für sie unverbindlich, so sind die Parteien an den Vertrag in seinem übrigen Umfang gebunden.

Was versteht man unter dem Begriff nicht individuell vereinbarte Bestimmungen? Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass als nicht individuell vereinbarte Bestimmungen  solche Vertragsbestimmungen gelten, auf deren Inhalt die Partei keinen wirklichen Einfluss gehabt hat. Dies gilt insbesondere für Vertragsbestimmungen, die aus einem Vertragsmuster übernommen worden sind, welches dem Verbraucher vom Vertragspartner vorgeschlagen worden ist. Es ist zu beachten, dass der Verbraucher im Falle einer gerichtlichen Streitigkeit beweisen muss, dass die jeweilige Vertragsbestimmung mit ihm nicht individuell vereinbart wurde.

 - unzulässige Vertragsbestimmungen sind für sie nicht verbindlich, insbesondere betrifft dies folgende Vertragsbestimmungen, die:

  • die Haftung für Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung ihr gegenüber ausschließen oder wesentlich beschränken ,
  • die Aufrechnung ihrer Forderung gegen die Forderung der anderen Partei ausschließen oder wesentlich beschränken,
  • sie vor Vertragsabschluss nicht zur Kenntnis nehmen konnte,
  • den Vertragsabschluss von ihrem Versprechen abhängig machen, weitere Verträge ähnlicher Art in Zukunft abzuschließen,
  • den Abschluss, den Inhalt oder die Erfüllung des Vertrages von dem Abschluss eines anderen Vertrages abhängig machen, der in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vertrag steht, der die zu beurteilende Bestimmung enthält,
  • die Erbringung der Leistung von den Umständen abhängig machen, die nur vom Willen ihres Vertragspartners abhängen,
  • ihrem Vertragspartner die Berechtigung zur verbindlichen Auslegung des Vertrages einräumen,
  • ihren Vertragspartner zu einer einseitigen Änderung des Vertrages ohne einen in diesem Vertrag genannten wichtigen Grund berechtigen,
  • nur ihrem Vertragspartner das Recht einräumen, die Übereinstimmung der Leistung mit dem Vertrag festzustellen,
  • die Pflicht ausschließen, ihr die entrichtete Zahlung für eine nicht oder nicht vollständig erbrachte Leistung zu erstatten, im Falle wenn sie auf den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages verzichtet.

 

Darüber hinaus kann der Unternehmer, der die obige Voraussetzungen erfüllt, von dem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen. Insbesondere stehen ihm folgende Befugnisse zu:

- wenn der Sachmangel vor Ablauf eines Jahres nach Herausgabe dem Unternehmer-Käufer der verkauften Sache festgestellt wurde, so wird vermutet, dass der Mangel oder dessen Ursache zum Zeitpunkt des Übergangs des Risikos auf den Käufer bereits vorhanden war;

- ein Verkäufer haftet gegenüber einem Käufer-Unternehmer, wenn die verkaufte Sache Eigentum eines Dritten ist oder wenn sie mit dem Recht eines Dritten belastet ist sowie auch in Fällen, wenn die Beschränkung der Nutzung oder Verfügung über die Sache sich aus dem Beschluss oder der Entscheidung einer zuständigen Behörde ergibt;

- der Verkäufer kann gegenüber dem Käufer-Unternehmer von der Gewährleistungshaftung nicht befreit werden, auch wenn die nur der Gattung nach bezeichneten Sachen Gegenstand des Verkaufs sind.

 

Darüber hinaus steht dem Unternehmer ohne Benennung eines Grundes innerhalb von 14 Tagen das Rücktrittsrecht vom Fernabsatzvertrag zu, der außerhalb der Gewerberäume abgeschlossen wurde.

Im Falle, wenn der Verkäufer den Käufer-Unternehmer nicht über das ihm zustehendes Recht  informiert, kann die Frist für das Rücktrittsrecht bis zu 12 Monaten verlängert werden. Im Falle des Rücktritts wird der Vertrag als nicht abgeschlossen behandelt.

 

Seit wann gilt die entsprechend Regelung? Od kiedy obowiązują powyższe regulacje?

Die Veränderungen wurden mit dem poln. Gesetz vom 31.07.2019 über die Änderung mancher Gesetze zum Zwecke der Reduzierung der Regulierungsbelastung eingeführt und traten am 1.01.2020 in Kraft.

 

 

Alicja Machala-Pucek

poln. Rechtsanwältin

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