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Wir bieten Rechtsberatung nach polnischem Recht im Bereich von grenzüberschreitenden Sachverhalten für Unternehmen und private Mandanten aus Deutschland und aus Polen an. Wir arbeiten mit deutschen Rechtsanwälten – Spezialisten aus dem Bereich des deutschen Rechts zusammen.

Wir leisten Rechtsberatung in polnischer und in deutscher Sprache. Unterlagen erstellen wir auf Wunsch der Mandanten in zweisprachigen Versionen.

GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRENZÜBERSCHREITENDE SACHVERHALTE

  • Gesellschaftsgründung in Polen, Zusammenarbeit mit dem Notar
  • laufende Rechtsberatung von Unternehmen aus Deutschland und aus Polen, von deutschen und polnischen Gesellschaften, Tochter-, Muttergesellschaften
  • Umwandlung, Spaltung, Fusion von Gesellschaften
  • Liquidation der Gesellschaft, Insolvenzverfahren nach polnischem Recht
  • Errichtung von Zweigniederlassungen in Polen
  • Anfertigung von Entwürfen von Beschlüssen der Gesellschaftsorgane (Geschäftsführungs-, Vorstands-, Gesellschafter-, Aktionärshauptversammlungs-, Aufsichtsratsbeschlüsse)
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Erstellung von Vertragsentwürfen

 

WIRTSCHAFTSRECHTLICHE GRENZÜBERGREIFENDEN SACHVERHALTE

  • Erstellung und Analyse von Verträgen im Bereich des polnischen Wirtschaftsrechts
  • Erstellung von Rechtsgutachten in grenzüberschreitenden Fällen
  • Rechtsberatung von Unternehmen im Bereich des polnischen Wirtschaftsrechts
  • rechtliche Unterstützung von deutschen Unternehmen beim Aufbau und der Entwicklung von Beziehungen mit polnischen Geschäftspartnern
  • Verhandlungen mit Geschäftspartnern, außergerichtliche Vergleichsabschlüsse im Namen der Mandanten
  • Unterstützung beim Immobilienerwerb in Polen

 

ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE VON GRENZÜBERSCHREITENDEN ANGELEGENHEITEN

  • Rechtsberatung im Bereich von Arbeitnehmereinstellung, Errichtung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen nach polnischem Recht
  • Erstellung und Analyse von Arbeitsverträgen
  • Beratung betreffend Arbeitszeit und Lohn
  • Erstellung und Analyse von vertraglichen Wettbewerbsverboten und Geheimhaltungsvereinbarungen
  • vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitigkeiten mit Arbeitnehmern vor polnischen Gerichten

 

FORDERUNGSEINZUG; VOLLSTRECKUNG VON AUSLÄNDISCHEN URTEILEN

  • vorgerichtliche Zahlungsaufforderung gegenüber Schuldnern aus Polen
  • Einreichung von Klagen bei polnischen Gerichten
  • Vertretung von deutschen und polnischen Mandanten vor Behörden und vor polnischen Gerichten in gerichtlichen Angelegenheiten (poln. Zivilgericht, Wirtschaftsgericht, Verwaltungsgericht)
  • Beschaffung von Urteilen polnischer Gerichte gegen polnische Schuldner
  • Geltendmachung von grenzüberschreitenden Ansprüchen nach Europäischem Mahnverfahren gemäß Verordnung (EG) Nr 1896/2006 in Polen;
  • Einreichung von Klageschriften online im Zahlungsverfahren (Vertretung von Mandanten im polnischen E-Gericht)
  • Forderungseinzug von Schuldnern und die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren in Zusammenarbeit mit poln. Gerichtsvollziehern
  • Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Polen einschließlich der Anwendung das Vollstreckungsverfahren nach der Verordnung (EU) Nr 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012

SCHADENERSATZ UND SCHMERZENSGELD IN GRENZÜBERGREIFENDEN ANGELEGENHEITEN

  • vorgerichtliche Vertretung deutscher Mandanten gegenüber polnischen Versicherern
  • Unterstützung bei Personenschäden in grenzüberschreitenden Fällen
  • Schätzung der Höhe von Schadenersatz und von Schmerzensgeld
  • Verhandlungen mit dem Versicherer
  • Gerichtliche Vertretung gegen poln. Versicherer
  • Geltendmachung von grenzüberschreitenden Schadensersatzansprüchen im Bereich von Verkehrs-, Arbeitsunfällen, ärztlicher Fahrlässigkeit, Ausgleichsforderungen

 

PRIVATMANDANTEN IN GRENZÜBERSCHREITENDEN FÄLLEN

  • Erstellung und Analyse von Verträgen (im Bereich von polnischen Zivil-, Arbeits-, Transport-, Immobilien- und Baurechts)
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in grenzübergreifenden Sachverhalten bei Unfällen, (Verkehrs-, Arbeitsunfall, ärztliche Fahrlässigkeit)
  • Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen
  • Vertretung von deutschen und polnischen privaten Mandanten auf dem Gebiet des Zivil-, Arbeits-, Transport-, Immobilien- und Baurechts vor Behörden und vor Gerichten
  • Vertretung in grenzüberschreitenden Familiensachen vor den poln. Familiengerichten (Scheidungen, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, gesetzliche Vormundschaft)
  • grenzüberschreitende Erbangelegenheiten und damit verbundene gerichtliche Vertretung und Unterstützung beim Notar
  • Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Unterstützung von deutschen Mandanten beim Immobilienerwerb in Polen und bei der Immobilienmiete in Polen

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Kontakt

Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder telefonisch. Wir warten auf Ihre Anfrage.

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Alicja Machała-Pucek Kancelaria Radcy Prawnego
ul. Gen. Sowinskiego 23/1
65-419 Zielona Góra
NIP: 6981632581

 


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